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Kennenlerngespräch für 1.Kind
Umbuchung & Kündigung
§ X Ausfallhonorar und Terminabsagen: Ersatztermine Grundsätzliche Pflicht zur Nacharbeit: Wird ein fest vereinbarter Reinigungstermin abgesagt – unabhängig vom Zeitpunkt der Absage (auch mehr als 3 Tage im Voraus) und unabhängig vom Grund (Krankheit oder private Verhinderung einer der beiden Parteien) –, sind verpflichtet, sich um einen zeitnahen Ersatztermin zu bemühen. Frist für den Ersatztermin: Dieser Ersatztermin muss innerhalb von 7 Werktagen nach dem ursprünglich geplanten Termin stattfinden. Zahlungsverpflichtung bei Scheitern: Kann innerhalb dieser Frist von 7 Werktagen kein passender Ersatztermin gefunden werden, weil der Auftraggeber keinen der angebotenen Termine wahrnehmen kann oder absagt, wird. Wierd ein Annahmeverzug gemäß § 615 BGB. In diesem Fall wird der volle Betrag (100 % des vereinbarten Honorars) als Ausfallhonorar sofort fällig. Sonderregelung bei Absage am selben Tag: Erfolgt die Absage des Reinigungstermins erst am selben Kalendertag des
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